Warum ich jeden Beschuldigten mit Überzeugung vertrete
Ich bin überzeugt, dass “Bestrafen” ein veraltetes pädagogisches Konzept ist. Die Hirnforschung hat schon vor Jahrzehnten bewiesen, dass der Tatentschluss nicht in jener Sekunde gefasst wird, für die man bestraft wird. Es sind vielmehr kritische biografische Ereignisse und diverse Umweltfaktoren, die Menschen prägen und zu Straftaten führen, sei es ein Ladendiebstahl, eine Rauferei, ein Sexualdelikt oder auch ein Mord. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich diese Erkenntnis in der Gesellschaft durchsetzt und klar wird, dass Gefängnisstrafen nicht des Rätsels Lösung sein können. Aus dieser tiefen Überzeugung heraus gebe ich in jedem Einzelfall mein Bestes, um Strafen zu verhindern oder wenigstens so gering wie möglich zu halten.
Was meine Verteidigung auszeichnet
Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die nicht auf falschen Hoffnungen basiert – sondern auf Fakten, Erfahrung und Einschätzung der realen Chancen.
Die meisten Menschen sind nur einmal in ihrem Leben mit einem Strafverfahren konfrontiert. Wenn Sie dabei nicht riskieren wollen, durch ungeschicktes Verhalten überhaupt oder zu einer unnötig strengen Strafe verurteilt zu werden, sollten Sie ihre Lage frühzeitig mit einem guten Strafverteidiger besprechen. Bereits bei Vorliegen erster Verdachtsmomente, noch vor einer ersten Aussage bei der Polizei, ist die Kontaktaufnahme sinnvoll, um gemeinsam – nach Einsicht in den Akt! – eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Das Fehlen eines Verteidigers bei einer Befragung als Beschuldigter oder bei einer kontradiktorischen Einvernahme des angeblichen Opfers (die oft schon sehr früh erfolgt) hat meist gravierende Folgen.
“Besser spät als nie!” – Selbstverständlich kann ich als Strafverteidiger auch dann noch das Beste für Sie herausholen, wenn bereits eine Anklage bzw. ein Strafantrag vorliegt oder die Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt wurde.
Die meisten Strafverfahren betreffen Delikte gegen Leib und Leben (einfache und schwere Körperverletzungen, Raufhandel, gefährliche Drohung), Vermögensdelikte (Veruntreuung, Betrug, Untreue) und Suchtmitteldelikte(Eigenkonsum, Suchtgifthandel von Cannabis, Kokain, Heroin, XTC). Nach einem Beziehungsende kommt es häufig zur Anzeige von Stalking oder angeblichen Sexualdelikten (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornopraphie) gegen den Partner oder dessen Kinder. Personen, die ursprünglich als Zeuge oder Opfer in einem Strafverfahren ausgesagt haben, droht bei Freispruch des Angeklagten unter Umständen eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage oder Verleumdung. Immer häufiger beantragen die Staatsanwaltschaften zu Unrecht die Einweisungvon Angeklagten in ein Anstalt, die unabhängig vom Delikt zu einer potentiell lebenslangen Haft führen kann.
Gerne stehe ich Ihnen als Verteidiger in allen Strafsachen mit Rat und Tat zur Seite. Auch nach einer Verurteilung können deren Folgen deutlich abgemildert werden (Strafaufschub, elektronisch überwachter Hausarrest vulgo Fußfessel, bedingte Entlassung).
Mein Ziel ist es, nicht nur Strafen zu verhindern, sondern auch unnötige Eskalationen im Verfahren zu vermeiden.
Mögliche Themen:
- Aussageverweigerung & erste polizeiliche Einvernahme
- Körperverletzung, Raufhandel, gefährliche Drohung
- Vermögensdelikte (Betrug, Veruntreuung, Untreue, Sachbeschädigung, Brandstiftung etc.)
- Suchtmitteldelikte (Konsum, Homegrowing, Handel)
- Stalking, fortgesetzte Gewaltausübung etc.
- Sexualdelikte
- Verleumdungen
- Einweisung nach § 21 StGB (Forensik) & Maßnahmenvollzug

