Honorar & Erstberatung

  • Erbrecht

    Für Ihre ersten Fragen und eine ehrliche erste Einschätzung Ihres Falles.

    Denn viele Probleme sind in Wahrheit gar keine – oder auch für einen Rechtsanwalt nicht lösbar. In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht und wie sich Ihr Fall entwickeln kann.

    KostenlosErste 30 Minunten
    250Ab der zweiten halben Stunde
  • Strafrecht / Führerschein

    Für eine Ersteinschätzung in Strafsachen oder bei Führerscheinentzug.

    In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht und wie sich Ihr Fall entwickeln kann.

    25030 Minuten

Honorar bei Mandatsübernahme

Was kostet ein Verfahren?

Das Honorar richtet sich unter anderem nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und den AHK (Allgemeine Honorarkriterien) der Rechtsanwälte.

Anwaltliche Leistungen werden pro begonnenen Zeiteinheiten verrechnet – aber in Wahrheit kann niemand sagen, was in einem konkreten Fall an Leistungen nötig sein wird.

Im Falle einer Beauftragung wird bei der ersten Besprechung ein Kostenvorschuss vereinbart, abhängig vom Verfahrensumfang. Ein seriöser Kostenvoranschlag ist nur nach Ersteinschätzung möglich. Pauschalen kann ich nur in bestimmten Verfahren anbieten.

Zahlungsinformationen

Bankverbindung
IBAN: AT843477000005799580
Kanzlei Dr. Lorenz Kirschner

Klären Sie jetzt, ob eine anwaltliche Vertretung für Sie sinnvoll ist.

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