Honorar & Erstberatung
Erbrecht
Für Ihre ersten Fragen und eine ehrliche erste Einschätzung Ihres Falles.
Denn viele Probleme sind in Wahrheit gar keine – oder auch für einen Rechtsanwalt nicht lösbar. In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht und wie sich Ihr Fall entwickeln kann.KostenlosErste 30 Minunten€250Ab der zweiten halben StundeStrafrecht / Führerschein
Für eine Ersteinschätzung in Strafsachen oder bei Führerscheinentzug.
In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht und wie sich Ihr Fall entwickeln kann.€25030 Minuten
Honorar bei Mandatsübernahme
Was kostet ein Verfahren?
Das Honorar richtet sich unter anderem nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und den AHK (Allgemeine Honorarkriterien) der Rechtsanwälte.
Anwaltliche Leistungen werden pro begonnenen Zeiteinheiten verrechnet – aber in Wahrheit kann niemand sagen, was in einem konkreten Fall an Leistungen nötig sein wird.
Im Falle einer Beauftragung wird bei der ersten Besprechung ein Kostenvorschuss vereinbart, abhängig vom Verfahrensumfang. Ein seriöser Kostenvoranschlag ist nur nach Ersteinschätzung möglich. Pauschalen kann ich nur in bestimmten Verfahren anbieten.
Zahlungsinformationen
Bankverbindung
IBAN: AT843477000005799580
Kanzlei Dr. Lorenz Kirschner
