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Strafverteidigung

Dr. Johannes Kirschner und Dr. Lorenz Kirschner

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Wels und ganz Oberösterreich

Wie mein Vater Dr. Johannes Kirschner und somit in 2. Generation bin ich Strafverteidiger. Zuvor war ich jedoch Strafrichter und bin erst 2018 zurück in die Anwaltschaft gewechselt.

Da es keine Geheimwissenschaft sein sollte, veröffentliche ich meine Erfahrungen teilweise im Blog zum Strafrecht. Manchmal hilft es aber nicht, sich etwas anzulesen, manchmal braucht man einen Verteidiger. Bei einer Untersuchungshaft ist das zwingend, aber auch sonst ratsam.

Denn bei allen strafrechtlich relevanten Sachverhalten sollte man möglichst bald eine wirksame Verteidigungsstrategie haben. Das gilt sowohl in behördlichen als auch in gerichtlichen Strafsachen. Oft ungünstig sind Aussagen zum Sachverhalt als Beschuldigter ohne vorherige anwaltliche Beratung, die oft nichts anderes als unnötige Selbstbelastungen sind.

Außerdem kann das Fehlen eines Verteidigers bei einer kontradiktorischen Einvernahme des angeblichen Opfers (die oft schon sehr früh erfolgt) gravierende Folgen haben.

In Verwaltungsstrafsachen geht es hingegen viel eher um formelle Mängel des Bescheides, die vor dem Landesverwaltungsgericht gerügt werden können

Meist bewirken in den Medien veröffentlichte Stellungnahmen der Polizei, auch wenn die Ermittlungen erst am Anfang stehen, eine Vorverurteilung. Es ist aber auch das gute Recht jedes Beschuldigten, seine Geschichte zu veröffentlichen. Regelmäßig berichten Medien über Strafrechtsfälle meiner Kanzlei, zB:

Im Strafrecht liegt der Schwerpunkt bei

  • Delikten gegen Leib und Leben (zB Körperverletzungen, fahrlässige Tötung)
  • Vermögensdelikten (zB Diebstahl, Veruntreuung, Betrug etc.)
  • Anklagen wegen falscher Zeugenaussage oder Verleumdung
  • Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz (Homegrowing, Suchtgifthandel, Eigenkonsum etc.)
  • Stalking
  • Urkundenfälschung

Als Vollblut-Strafverteidiger vertrete ich Sie auch bei Kapitalverbrechen oder Sexualdelikten, also bei

  • Mord, Mordversuch
  • absichtlich schwerer Körperverletzung
  • Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch, Kinderpornographie, Sexueller Belästigung

Bei Verwaltungssachen vertrete ich österreichweit unter anderem wegen folgender Themen:

  • Schnellfahren
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, speziell CBD-Fragen
  • Verweigerung des Alkotests
  • Nichterteilung/Verweigerung der Lenkerauskunft (§ 103 KFG; Akteinsicht und Verhaltensregeln)
  • Fahrerflucht
  • Bekämpfung von Führerscheinbefristungen und -auflagen; Führerscheinentzug (insb. bei Drogenzusammenhang)
  • Löschung von Strafregistern, polizeilichen Vermerken etc.

Kontaktaufnahme:

 

Spezialisierung Strafrecht – Berichte

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