Zum Entwurf der Änderung des Waffengesetzes habe ich eine Stellungnahme abgegeben, auch zur Problematik des Schalldämpfers auf Schießständen (https://www.kirschner-recht.at/home/aenderung-des-waffengesetzes-stellungnahme/).
Viel wichtiger für Waidmänner ist aber § 62 Z 3 des OÖ Jagdgesetzes (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000063), der weiterhin das Führen von Waffen mit Schalldämpfern verbietet. Es gilt also, eine entsprechende Novelle des OÖ Jagdrechtes abzuwarten!
Update 13.6.2019:
Die nötige Gesetzesänderung ist nun erfolgt (https://www.kirschner-recht.at/jagd-mit-schalldaempfer-in-ooe-seit-juni-2019-erlaubt)