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Hilft ein Rechtsanwalt bei Führerscheinentzug?

Brauche ich einen Anwalt, um den Führerschein zurück zu bekommen?

Der Führerscheinentzug bedeutet für manchen den Jobverlust, für fast jeden aber ist es eine riesige Einschränkung des Lebens. Jeder will daher seinen Führerschein unbefristet und ohne Auflagen behalten oder wiedererhalten. Aber braucht es dafür einen Anwalt? Es gibt auch amtliche und frei verfügbare Informationen (zB help.gv.at zur Führerscheinrückgabe). Wer dort die nötige Information findet, braucht keinen Anwalt.

Wann brauche ich keinen Anwalt?

Zum 4. Mal beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt? Der Alkomat hat sich zum dritten Mal geirrt, weil Sie maximal 2 Viertel Wein und 1 Bier getrunken haben und da nicht 2,00 Promille herauskommen kann? Dann wird Ihnen ein Anwalt nur in den seltensten Fällen helfen können. ZB wenn der Alkomat nicht geeicht war. Oder wenn die Rotlichtampel von den Hinterreifen und nicht von den Vorderreifen ausgelöst wurde. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die die Anwaltskosten deckt, werde ich Ihnen in Fällen mit fraglichen Erfolgsaussichten von der Inanspruchnahme meiner Dienste abraten – es kostet nur und bringt nichts.
Ob ein Fall “hoffnungslos” ist oder nicht, ergibt sich aber meist erst im Zuge der Erstbesprechung oder nach Einsicht in den Behördenakt.

Was macht ein Anwalt überhaupt?

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Führerscheinrecht weiß, worauf er unter anderem achten muss:
– Gibt es überhaupt ein Photo, auf dem der Lenker erkennbar ist?
– Wurde der Alkomat im richtigen Intervall geeicht?
– Wurde Drogen- bzw. Suchtgiftkonsum nachgewiesen, aber nicht, dass dadurch die Lenkfähigkeit im konkreten Anhaltezeitpunkt herabgesetzt war?
– Hat die Behörde mit Bescheid Auflagen, Befristungen (zB wegen Bluthochdruck, Diabetes) oder Beschränkungen für die Lenkerberechtigung vorgesehen, die das Gesetz für den konkreten Fall gar nicht vorsieht?
– Welchen Umstand will die Behörde mit ihrer Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung überhaupt abklären?
– Ist ein Code bzw. die Beschränkung auf Fahren nur mit Brille (Kontaktlinsen) bzw. eine auf Kurzsichtigkeit beruhende Befristung gerechtfertigt?
– Ist der automatische Entzug der Lenkberechtigung mit der strafgerichtlichen Verurteilung (zB wegen einmaligen Cannabiskonsums, Körperverletzung) begründbar?
– etc.
Ein Verkehrsrechtsanwalt wird Ihnen auch praktische Tipps geben, zB nicht erst am Ende des Entzugszeitraumes die verkehrspsychologische Untersuchung zu absolvieren. Denn wenn die Beurteilung des Verkehrspsychologen bzw. Psychiaters negativ ausfällt, gilt es, weitere Schulungen zu absolvieren, andere Gutachter aufzusuchen etc.
Überhaupt ist es klüger, angeordnete Nachschulungen vor einer angeordneten verkehrspsychologischen Begutachtung zu absolvieren.
Wenn die Behörde die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges überprüft oder dagegen Bedenken hat, schreibt sie manchmal überschießende Auflagen, Befristungen, Beschränkungen (Codes) Harntests oder Haaranalysen vor (obwohl zB einmalige Leberwerte reichen). Zu beachten ist, dass heutzutage mit Haaranalysen sowohl Cannabis- als auch Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann! De facto müssen aber Personen mit solchen Auflagen befürchten, nie mehr ungezwungen Alkohol konsumieren zu können, weil dies Monate später nachweisbar ist und Sie unter Verdacht gestellt werden, dass sie vielleicht im alkoholisierten Zustand gefahren sind.

Sollten Sie als Konsument eine Fragen zu diesem Thema haben, können Sie mich gerne per Mail unter kanzlei@kirschner-recht.at für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren. Für Gewerbetreibende erstelle ich gegen vorherige Kostenschätzung auch Rechtsgutachten.

Dr. Johannes Kirschner (über 35 Jahre Erfahrung im Führerscheinrecht)

Dr. Lorenz Kirschner (war als Strafrichter oft mit den Wechselwirkungen von Strafverfahren wegen Suchtgiftkonsum und Führerscheinentzugverfahren konfrontiert)

Dr. Johannes Kirschner und Dr. Lorenz Kirschner

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