Freispruch wegen Einbruchdiebstahl
Ausgangslage
Mein Klient war von der Staatsanwaltschaft Wels wegen Einbruchdiebstahl in ein verlassenes Gebäude am Land (“Sacherl”) angeklagt worden. Sein Auto war in der Nähe des Tatortes von einem Jäger gesehen worden, in den Tagen davor oder danach war auch tatsächlich ein Einbruch in dieses Sacherl erfolgt.
Hinzu kam, dass mein Klient vor Jahren in einem anderen Land schon wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war (das nennt man “einschlägig vorbestraft”), zudem war die Tatbegehungsweise jeweils ähnlich gewesen. Es ist ein häufiger Irrtum, zu glauben, dass die jeweilige Polizei von Straftaten aus anderen Staaten nicht erfahren würde!
Ebenfalls ungünstig war, dass der Grund für den Aufenthalt in Tatortnähe zu der späten Uhrzeit für einen “Dämmerungseinbruch” sprach.
Es handelte sich aber in Wahrheit um einen reinen Indizienprozess.
Freispruch
Einer der Fälle, in der ein Freispruch “in dubio pro reo” – also im Zweifel für den Angeklagten, zu erfolgen hatte. Der bloße “Verdacht”, reicht zwar für polizeiliche Ermittlungen, vielleicht auch für eine Anklage, aber eben nicht für eine Verurteilung.
Sollten Sie eine Frage zu einem strafrechtlichen Thema haben, können Sie mich gerne per Mail unter kanzlei@kirschner-recht.at für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren.
Rechtsanwalt für Strafrecht
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