Nach meinem Studium war ich Universitätsassistent bei Institutsvorstand Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner und Rektor Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas am Institut für Zivilrecht der JKU Linz. Nach weiteren Ausbildungsstationen in der Anwaltschaft entschied ich mich jedoch, Richter zu werden. In dieser Phase führte ich selbst Straf-, Zivil- und Verlassenschaftsverfahren. Dort erkannte ich auch, wie oft sinnlos Geld für Prozesskosten verbrannt wird und der letzte gute Wille zwischen Verwandten verloren geht. 2018 kehrte ich in die Anwaltschaft zurück. Ich versuche, für jedermann interessante erbrechtliche Themen im Blog zu erklären, zB:
- Sind fremdhändige Testamente ungültig?
- Der Testamentsanfechtungsguide
- (Wie) Kann man ohne Rechtsanwalt oder Notar ein Testament errichten?
- Die 10 schwersten Fehler beim Testament und vererben
- Enterben – aber richtig!
- Der Pflichtteil
- Was Strafrecht und Erbrecht miteinander zu tun haben
Mein Vater Dr. Johannes Kirschner (emeritiert Februar 2021) hat in den fast 4 Jahrzehnten seiner anwaltlichen Praxis wohl fast alle Varianten erbrechtlicher Probleme kennen gelernt und Prozesse bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten.
Als Richter kann man sagen, was man von einer Sache hält – das sollte auch ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht tun, egal, mit welchen Vorstellungen ein Klient zum Anwalt kommt. Denn vor allem im Erbrecht gilt: Guter Rat ist teuer, aber schlechter Rat noch teurer (selbst wenn Sie rechtsschutzversichert sind). Utopische Erfolgsprognosen helfen am Ende niemandem. Haben Sie mit Ihrem Standpunkt gute Chancen oder haben Sie dem Gegner nichts Wirksames entgegenzusetzen und wäre ein Vergleich klüger als ein langer Prozess? Das kann ich aufgrund der Erfahrung aus hunderten Prozessen ganz gut einschätzen.
Ich biete auch online einen Gratis Testaments-Check – auch für bereits verloren geglaubte Erbschaften und verlorene Prozesse.
Bei Erbrechtsstreitigkeiten (zB Schenkungen an Erbschleicher, Pflichtteilsansprüche von Geschwistern unter Anrechnung und Einrechnung aller bekannten Vorempfänge und Schenkungen, unwirksame Enterbungen, Anfechtungen von Testamenten etc.), die ich vorwiegend in Oberösterreich führe, lege ich Wert auf Aufklärung über finanzielle Chancen und Risiken und auch darauf, die Familienstruktur meiner Klienten nicht unnötig zu beschädigen. Flexible Lösungen “outside-the-box” und nicht nur in den üblichen rechtlichen Kategorien des eher formalen Verlassenschaftsabhandlung ergeben immer wieder eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung, selbst wenn bei der Erstberatung für den Klienten noch ein langwieriger Erbrechtsstreit im Raum stand.
Bei der Nachlassplanung (zB Erbverträge, Schenkungen auf den Todesfall, Testamentserrichtungen oder Übergabsverträge mit Erb- und Pflichtteilsverzicht der weichenden Erben) beachten wir gemeinsam Ihre Familiengeschichte und -struktur, weil meines Erachtens nur so eine einerseits emotional zufriedenstellende und andererseits rechtsbeständige Lösung gefunden werden kann.
Erfolge der Kanzlei im Erbrecht vor dem Obersten Gerichtshof: