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Der aktuelle Runderlass zum WaffG (per 8.2.2024)

Geheimwissenschaft Waffenrecht

Waffenrecht sollte keine Geheimwissenschaft sein. Der Runderlass zum WaffG wurde bisher immer nur in teuren Fachbüchern publiziert, von denen der einzelne Waffenbesitzer wohl nicht einmal wusste, wie das Buch heißt.

Es kann wohl nicht sein, dass ein berechtigtes Interesse am Vorgehen der Behörden nur bei “Verwertung von im gerichtlichen Strafverfahren eingezogenen Pumpguns” besteht (siehe der im RIS hierzu veröffentlichte Erlass), sodass eigentlich der straffällig gewordene Bürger mehr Transparenz genießt als der Legalwaffenbesitzer.

Im Digitalzeitalter ist das anachronostisch und volkswirtschaftliche Selbstsabotage. Dabei wurde eine Zeitlang das extra dafür eingerichtete Portal mit Erlässen befüllt (https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse/).  Denn tausende Waffenbesitzer belästigen dutzende Waffenämter mit Anfragen, die sie ohne vorheriges ergebnisloses Recherchieren in Internetforen oder Nachfragen bei Jagdfreunden und Schützenkollegen bei Kenntnis des Erlasses leicht selbst hätten beantworten können. Und einen Rechtsanwalt bemüht deswegen kaum einer vorab, der kommt erst im Entzugsverfahren zum Einsatz. Außerdem, finden Sie in Österreich einmal einen Rechtsanwalt, der sich im Waffenrecht WIRKLICH auskennt. Ich mache das ja auch eher als Hobby (https://www.kirschner-recht.at/waffenrecht) denn als Haupteinkunftsquelle (das ist Erbrecht und Strafrecht).

Der eigentliche Runderlass trägt das Logo des BMI (und auch noch die seit der DSGVO eigentlich obsolete DVR-Nummer) und enthält ein paar rein behördenintern relevante Hinweise. Bereinigt um diese Dinge hier also der Erlass als PDF, was für potentielle diesbezügliche Anfragen an Behörden nach dem Auskunftspflichtgesetz ab heute bedeutet, dass sie abgewiesen werden können (§ 2 Abs 4 AuskunftspflichtG).

Ich werde versuchen, nach und nach meine eigenen Anmerkungen, (anonymisierte) Ergebnisse von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (Entzugsverfahren, Strafverfahren) einfließen zu lassen und die Datei auf dieser Seite laufend aktualisiert zu veröffentlichen. Da ich schon für die Kommentierung von § 1 einen Tag gebraucht habe, und das in meiner Freizeit geschieht, kann das dauern.

Runderlass Waffenrecht herunterladen

Dieses Dokument soll der allgemeinen waffenrechtlichen Weiterbildung dienen und unnötige Diskussionen vermeiden. Es wäre mein Wunsch unter Schützenkollegen, dass es nicht zum „Gescheit-Daherreden“ oder für „mutige“ Erweiterungsanträge bei Behörden verwendet wird, sondern für einen sachlichen Diskurs und dass der eine oder andere einsieht, dass die Behörde womöglich sogar öfter Recht hat als der Bürger. Bedenken Sie, dass die Sachbearbeiter der Waffenämter ihre Aufgaben nach bestem Wissen erledigen (also wohl kaum von einer bestehenden höchstgerichtlichen Rechtsprechung abweichen – das werden Sie „hochtreiben“ müssen), weisungsgebunden sind und sich wohl niemand wünscht, dass sie jedem alles bewilligen, was er will.

Stand des Beitrags: 26. Oktober 2020

Sollten Sie als privater Jäger oder Schütze eine Frage zu diesem Thema haben, können Sie mich gerne per Mail unter kanzlei@kirschner-recht.at kontaktieren.

Update vom 31.10.2020: Ein Mitglied des Pulverdampf-Forums hat mich darauf hingewiesen, dass es eine neuere Version des Runderlasses gibt. Ich werde sie hoffentlich bald berücksichtigen können.

Update 6.8.2024: Ich bin zwar aufgrund meiner Spezialisierung nur noch im Erbrecht und Strafrecht (auch WaffG) tätig, aber eine kürzliche Anfrage habe ich zum Anlass genommen, über das AuskunftspflichtG beim BMI den aktuellen Runderlass zu besorgen: Download.

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt und Strafverteidiger (und Sportschütze)

Dr. Lorenz Kirschner, Rechtsanwalt für Waffenrecht
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