Am Landesgericht Wels war mein Klient wegen Beleidigung eines Polizisten bei einer Amtshandlung angeklagt (§ 116 StGB), weshalb er zu mir kam.
Im Zuge der Gespräche mit meinem Klienten stellte sich heraus, dass er sich noch dunkel erinnerte, deswegen auch von der Bezirkshauptmannschaft eine Strafe erhalten zu haben. Ich wurde misstrauisch und forschte nach. Denn die Menschenrechtskonvention (EMRK) verbietet die mehrfache Bestrafung wegen derselben Tat (ne bis in idem). Tatsächlich war die Verwaltungsstrafe weitgehend wegen der nun auch vor dem Strafgericht angeklagten Handlung/Beleidigung verhängt worden.
Nachdem ich das Gericht darauf aufmerksam gemacht habe und die Beischaffung des Verwaltungsaktes beantragt habe, wurde ein Freispruch gefällt.
Strafverteidiger