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Erbschleicherei

Den Begriff „Erbschleicher“ kennt die österreichische Rechtsordnung eigentlich nicht, dennoch kommt es in der Praxis oft vor.

Was ist Erbschleicherei?

Unter sogenannten Erbschleichern versteht man Personen, die auf andere derart einwirken, dass sie diesen einen gewissen Anteil am Nachlass versprechen oder ein Testament zu deren Gunsten machen. Darauf haben diese Personen – was ihnen auch bewusst ist – keinen rechtlichen Anspruch, da sie dafür zumindest moralisch verpönte wenn nicht sogar strafbare Methoden anwenden. Sie lügen, schmeicheln und täuschen sich hin zum großen Geld. Doch nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man deswegen ein zugunsten eines Erbschleichers verfasstes Testament anfechten.

Da es sich um eine geplante Tat handelt, kann man sie präventiv nur schwer unterbinden oder retrospektiv konstruieren. Es gibt aber bestimmte Indizien und wiederkehrende Tatmuster.

Wer ist Opfer von Erbschleicherei?

Meist kein Familienmitglied, manchmal aber doch jemand aus der Familie

häufige Eigenschaften: leicht beeinflussbar, alt, alleinstehend, einsam, krank, pflegebedürftig, vermögend(!)

Solche Personen binden sich schnell an Menschen, von denen Unterstützung bekommen und die ihnen gegenüber Interesse zeigen. Denn der eigene Sohn ist weit weg und kommt nur 2 mal im Jahr auf Besuch.

Die vermisste Zuwendung kommt dann vom Erbschleicher.

Notsituationen und Gutgläubigkeit werden gerne ausgenutzt, damit ein Testament zugunsten des Erbschleichers errichtet wird.

Warum ist Erbschleicherei möglich?

Wegen der Testierfreiheit. Kaum jemand in Österreich hat seinen Nachlass mittels Erbvertrag dem Ehegatten fix versprochen, also kann fast jeder frei über sein Vermögen verfügen und auch entscheiden, wer sein Erbe wird und welchen Anteil er bekommt.

Beweggründe für Erbschleicher

Die Aussicht auf relativ leicht verdientes Geld oder Liegenschaftsvermögen.

Wie kann man Erbschleicherei erkennen?

Schwer zu unterscheiden ist zwischen Personen, die wirklich helfen wollen und solchen, die es nur aus Eigeninteresse tun. Man kann das nicht pauschal sagen.

Hinweise auf Erbschleicherei:

  • Plötzlich wird Pflege oder Hilfe angeboten, obwohl der Helfer dem Erblasser in der Vergangenheit nicht geholfen hat. Offenbar war früher der Erbfall noch nicht ausreichend zeitnah, um zu helfen, denn jeder braucht im Leben Hilfe, und nicht nur kurz vorm Sterben.
  • Jemand hat eine Vollmacht für den Erblasser, obwohl er nicht zur Familie gehört
  • Dem Erblasser wird ständig nach dem Mund geredet, obwohl es früher eher Streit gab
  • Der Erblasser behauptet, verschuldet zu sein
  • Der Erbschleicher droht indirekt an, weniger Zeit zu haben, außer der Erblasser zeigt seine Dankbarkeit durch die Errichtung eines Testaments
  • Der Verfasser ändert sein Testament mehrmals, je nachdem wer ihn im ALtersheim zuletzt besucht hat
  • Dem Erblasser wird eingeredet, seine Angehörigen oder Freunde (die der Erbschelicher als bisherige Erben befürchtet), würden dies oder jenes gemacht haben, ihn ins Heim stecken wollen, ihn entmündigen lassen wollen etc. So schafft es ein Erbschleicher, die Familie zu entzweien, teils wird sogar aktiv der Kontakt unterbunden, zB durch Mitteilung von Besuchsverboten gegenüber der Altersheimleitung.

Erbschleicherei durch Heirat

Dagegen kann man leider nichts machen. Die wirkungsvollste Art von Erbschleicherei (neben Adoption, siehe unten).

Hinweis: Alter Erblasser, junge Partnerin, vor der Hochzeit alles eitel Wonne, danach wird nur noch das Geld verlebt.

Erbschleicherei durch Adoption

Auch dagegen kann man leider nichts machen. Die zweite wirkungsvollste Art von Erbschleicherei.

Was können Sie gegen Erbschleicherei tun?

Bei Verdacht auf Erbschleicherei sollte man diesen gegenüber den anderen dem potentiellen Erblasser nahestehenden Personen äußern und auch den Erblasser selbst fragen, ob ihm das Verhalten dieser Person nicht merkwürdig vorkommt. Nach dem Tod sollte man einen Anwalt beauftragen, der allenfalls den Motivirrtum, die Täuschung oder die ausgenutzte Testierunfähigkeit bei der Testamentserstellung geltend machen kann.

Wer über das Leben seiner älteren Verwandten informiert ist, wird eventuell auf Erbschleicher aufmerksam.

Jedermann hat das Recht, bei Gericht einen Erwachsenenvertretung/Sachwalterschaft/Vormundschaft für eine nicht mehr geschäftsfähige Person anzuregen.

Erbunwürdigkeit eines Erbschleichers beweisen und durchsetzen

Wenn man eine Erbschleicherei des eingesetzten Erben beweisen kann, die soweit ging, dass er erbunwürdigkeit ist, verliert der Erbschleicher alle erbrechtlichen Ansprüche, auch den Pflichtteil. Vor allem wenn auch ein Betrug, eine Nötigung, eine Testamentsunterdrückung, Testamentsfälschung, eine Untreue oder eine Täuschung begangen wurde, gibt es Chancen, sich gegen Erbschleicher zu wehren.

Ist Erbschleicherei strafbar?

Es gibt keinen Straftatbestand “Erbschleicherei”.

Es kann aber unter Umständen durch Betrug, Nötigung, Untreue oder Täuschung begleitet sein, was für sich genommen strafbar ist.

Als auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt und ehemaliger Verlassenschaftsrichter stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle und ausführliche Beratung zur Verfügung und vertrete Sie in Erbrechtsstreitigkeiten.

Rufen Sie gerne an unter 072 42 / 673 73 und vereinbaren SIe einen Termin für eine Erstberatung (erste halbe Stunde kostenlos) oder schreiben Sie eine E-Mail an kanzlei@kirschner-recht.at.

Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner Bericht ORF OÖ 7.9.2020 ungültige Testamente

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