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Pyrotechnik – Aufhebung des Strafbescheides durch das Landesverwaltungsgericht

In einem oberösterreichischem Bezirk hat eine Bezirkshauptmannschaft kurz vor Sylvester 2018/2019 bei mehreren Feuerwerkshändlern pyrotechnische Artikel beschlagnahmt. Dies mit dem Argument, die Artikel seien nicht richtig gekennzeichnet. Darüber habe ich wegen eines Teilerfolges schon einmal geschrieben: https://www.kirschner-recht.at/beschlagnahmung-von-pyrotechnik-erfolgreiche-beschwerde-vor-dem-landesverwaltungsgericht/

Obwohl die Beschlagnahme im nunmehrigen Fall teils bestätigt wurde, wurde der Strafbescheid zur Gänze ersatzlos aufgehoben und das Strafverfahren vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich aufgehoben. Auf die Frage, ob die Kennzeichnung der pyrotechnischen Artikel korrekt war, ging das Landesverwaltungsgericht gar nicht mehr ein. Ihm genügte, dass mein Beschwerdeargument, dass sich die Behörde beim Tatzeitpunkt im Bescheid um einen Tag vertippt hatte. Da die Verhandlung über die Strafe erst nach über einem Jahr stattfand und die Behörde dies bis dahin nicht aufgegriffen hatte, musste das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt werden.

 

PyroTG Aufhebung
PyroTG Aufhebung

 

Dr. Lorenz Kirschner 

Strafverteidiger

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