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Waffenverbot und -beschlagnahme blieb nur vorläufig

In einem Beziehungsstreit fallen meist Sätze, die der andere nicht gerne hört. Dass man es in Österreich als Legalwaffenbesitzer danach besonders schwer hat, zeigt ein aktueller Fall von Beschlagnahmung und vorläufigem Waffenverbot in Oberösterreich:

Eine Äußerung eines männlichen, unbescholtenen Bürgers, der selbst nach Angabe seiner Mitbewohnerin/Lebensgefährtin/Ehefrau/Arbeitskollegin (beliebig erweiterbar) noch nie tätlich geworden ist, wird “besonders sensibel” wahrgenommen. Die Mitbewohnerin wirkt auf die Polizei ängstlich, als sie von der Äußerung erzählt. Weshalb sie allein zur Polizei gegangen ist und ihre Kinder bei dem angeblich “potentiell” gefährlichen Waffenbesitzer gelassen hat, wird nicht hinterfragt. Kurz darauf begehen mehrere Polizisten die Wohnung und entscheiden irgendwann, alle Waffen sicherzustellen und ein vorläufiges Waffenverbot und eine Wegweisung auszusprechen.

Auf mein Anraten hin, wird sofort eine Aktenkopie eingeholt und dann ein Antrag auf Ausfolgung der Waffen gestellt. Damit wird dem Waffenamt signalisiert, dass man sich einem Verfahren zur Erlassung eines (endgültigen) Waffenverbots nicht kampflos ergeben würde.

Resultat: Das vorläufige Waffenverbot ist sang- und klanglos ausgelaufen, die Waffen wurden wieder ausgefolgt.

Dr. Lorenz Kirschner 

Strafverteidiger

Strafverteidiger Dr. Lorenz Kirschner
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