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7 Monate weniger Haft

Vom Landesgericht Klagenfurt war mein Klient (damals noch durch einen anderen Verteidiger vertreten) wegen grob fahrlässiger Tötung (über 1 Promille) im Straßenverkehr zu 10 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Berufung wegen der Höhe der Strafe hat das Oberlandesgericht Graz stattgegeben. Da auf mein Anraten hin die Geldforderung der Hinterbliebenen bezahlt worden waren, wurde deren Privatbeteiligtenanschluss zurückgewiesen, was Prozesskosten erspart.

Vor allem aber wurde die Strafe auf 3 Monate unbedingt und 6 Monate auf Bewährung reduziert – also um 7 Monate weniger unbedingte Haft.

Dr. Lorenz Kirschner 

Strafverteidiger

Rechtsanwalt Dr. Lorenz Kirschner
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