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6 statt 12 Monate Führerscheinentzug

Führerscheinentzugsverfahren sind oft ähnlich. Meist geht es um Konsum von Alkohol oder Drogen, der zu Auflagen, Befristungen und Entzügen führt.

Selten aber doch kommt aber als Entzugsgrund die Weitergabe oder der Handel mit Suchtgift zu Tragen. So auch bei einem Klienten, der zudem leider auch schon früher einen Entzug hatte und zudem auch den Konsum von Suchtgift zugestanden hatte.

Es erfolgte seitens der Bezirkshauptmannschaft Braunau ein Entzug von 12 Monaten, womit der Job wohl weg gewesen wäre.

Nach meiner Beschwerde hat das Landesverwaltungsgericht OÖ dankenswerterweise sehr rasch eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Dabei konnte mein Klient seine Lage und seine Zukunftspläne schildern und weshalb auch bei einer kürzeren Entzugsdauer von keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszugehen wäre.

Das Landesverwaltungsgericht hat die Entzugsdauer – was eine absolute Ausnahme darstellt – um die Hälfte reduziert. Dies war sicher der besonderen Lage des Falles geschuldet, aber es zeigt, was alles möglich ist.

Dr. Lorenz Kirschner

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