Am Landesgericht Wels war meine Klientin wegen sexuellen Mißbrauchs angeklagt.
Meine Mandantin hat aufgrund ihrer richtigen Verantwortung – obwohl unmittelbare Täterin – 1 1/2 Jahre weniger “ausgefasst” als der bloße Anstifter und kein Tätigkeitsverbot erhalten (sie ist Lehrerin). Das Urteil zeigt die Wichtigkeit einer – mitunter über Monate durchzuhaltenden – zielorientierten Verteidigung. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Rechtsfrage, ob leichter oder schwerer Mißbrauch vorlag, höchst diffizil zu beantworten ist.
Eine Photoberichterstattung über meine Mandantin, auf der sie kurz nach der Urteilsverkündung unverpixelt auf der Homepage einer bekannten Tageszeitung zu sehen war, wurde nach wenigen Minuten über meine Intervention vom Netz genommen.
https://www.suedtirolnews.it/chronik/pornos-von-tochter-35-jahre-haft-fuer-mutter
https://ooe.orf.at/news/stories/2985489/
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Lehrerin-drehte-Pornos-mit-Tochter/378515422
https://derstandard.at/2000102446645/Pornos-von-Tochter-gedreht-Lehrerin-und-Liebhaber-angeklagt#
Strafverteidiger